2017 – Zeit, sich von Altem zu verabschieden

Es ist bewiesen, dass alte Kamin- und Kachelöfen, so „retro“ sie auch daher kommen mögen, wesentlich mehr Schadstoffe ausstoßen, als ihre moderneren Nachfolger. Daher wird der Gesetzgeber 2017 wieder aktiv und verbannt "zu alte" Kaminöfen. Die Gesetzesänderung betrifft alle Kamin- und Kachelöfen des Baujahres 1984 und älter. Informieren Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Kaminofen ebenfalls betroffen ist – der Umwelt zuliebe.

Autor: Anne Sofie Torstensson
Veröffentlicht: 27. November 2016
Flammebillede i brændeovn

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Zunächst der Grund für diese neue Regelung: unsere Umwelt und der ehrenwerte Versuch, die Umweltbelastung zu verringern. Bereits 2015 wagten die Gesetzgeber mit dem Verbot des Betriebes von Kamin- und Kachelöfen mit dem Baujahr 1975 und älter, einen Vorstoß im Sinne der Umwelt. Damals waren rund 150,000 – 250,000 Kaminöfen betroffen.
Nun sind die Kaminöfen dran, die aus dem Baujahr 1984 und älter stammen. Abschaffen, oder mit einem speziellen Filter nachrüsten steht zur Auswahl. Bei diesem Filter handelt es sich um Ruß- oder Feinstaubfilter, deren Kosten sich auf ungefähr 800 – 1500€ belaufen.
Sie sind sich nicht sicher, aus welchem Jahr Ihr guter alter Kamin- oder Kachelofen stammt? Dann nutzen Sie die Datenbank des Industrieverbandes für Haus-, Heiz-, und Küchentechnik um die Werte Ihres Kaminofens zu recherchieren.

Werden Sie aber nicht allzu wehmütig, wenn Sie einen zu alten Kaminofen besitzen und sich von ihm verabschieden müssen; ein neuer Kaminofen zahlt sich auf lange Sicht für Sie und die Umwelt aus. Durch moderne Belüftungstechniken und die Verwendung innovativer Materialien bei der Herstellung neuer Kaminöfen, erhalten Sie ein leistungsfähigeres und sparsameres Produkt. Hier erhalten Sie Hilfe bei der Wahl eines neuen Kaminofens.
Wenn Sie gerade nochmal davon gekommen sein sollten, müssen wir Sie leider schon vorwarnen: die nächsten Fristen für Kamin- und Kachelöfen älterer Baujahre stehen bereits 2020 und 2024 an. 2024 sind dann bereits Kaminöfen aus dem Baujahr 1995 – 2010 betroffen, sofern sie die Auflagen nicht erfüllen.

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