Prüfgutachten

Das Prüfgutachten ist Ihre Garantie dafür, dass Ihr Kamin alle geltenden Vorschriften und Regelungen erfüllt.

Autor: Line Nederby
Veröffentlicht: 04. November 2015

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Gesetz zur Reduzierung von Feinstaubemission

Seit dem 01. Januar 2015 gilt die neue Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV). Diese soll die durch u.a. Kaminöfen verursachte Feinstaubverschmutzung reduzieren. Vorlagen und Regelungen für Kaminöfen sind deutlich verschärft worden. Dies gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Kamine. Die neue Verordnung soll helfen, Umwelt und Klima zu schonen.

Die neue Verordnung betrifft u.a. Kaminöfen, Pelletöfen, Kamineinsätze, Steinöfen und Zentralheizungskessel, d.h. alle Anlagen, die Brennstoff verwenden und mit Türen oder Klappen ausgestattet sind.

Die neue Regelung trägt dazu bei, dass die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung abnimmt. Die hierfür geltenden Luftgrenzwerte werden immer noch nicht überall eingehalten, die darüber hinaus gehenden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nahezu überall überschritten“, so die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger.

Hier erfahren Sie näheres über die neue Gesetzesgebung

Austausch von Kaminöfen

Prüfen Sie immer, ob ein gültiges Prüfgutachten beim Kauf mit folgt, wenn Sie Ihren Kamin austauschen wollen. Dieses dokumentiert, dass der Kamin die Vorschriften zum Umweltschutz infolge des neuen Gesetzes einhält. Das Prüfgutachten muss mit Datum von der Prüfstelle unterzeichnet sein. Darüber hinaus muss der Schornsteinfeger das Gutachten bei der Abnahme der Montage ebenfalls unterschreiben. Fehlt das Gutachten oder ist es mangelhaft, sollte es der Umweltbehörde gemeldet werden.

Es ist die Aufgabe des Kaminofenherstellers dafür zu sorgen, dass der Kamin von autorisierten Prüfstellen (die auch das Prüfgutachten ausstellen) geprüft wird.

DENKEN SIE DARAN: Der Schornsteinfeger muss nach der Abnahme der Montage IMMER das Prüfgutachten unterschreiben. Bewahren Sie das Dokument sicher auf, solange der Kamin angeschlossen ist.

Weiterverkauf von gebrauchten Kaminen

Wenn Sie Ihren alten Kamin weiterverkaufen wollen, ist es wichtig, dass das Prüfgutachten gültig ist. Sie dürfen Ihren Kamin nur mit gültigem Prüfgutachten weiterverkaufen, denn auch für gebrauchte Kamine gilt die Nachweispflicht. Diese bestätigt, dass Ihr Kamin die gesetzlichen Bestimmungen zu Umweltschutz und anderen Vorlagen erfüllt. Einige Kaminöfen sind so alt, dass keine Prüfung durch Prüfstellen durchgeführt worden ist und somit kein Prüfgutachten vorliegt. Diese Öfen dürfen nicht weiterverkauft sondern müssen entsorgt werden. Welche Vorschriften für die Entsorgung von Kaminöfen gelten, erfahren Sie in Ihrer Kommune.

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