Das Angebot an gebrauchten Kaminen und Öfen im Netz ist groß. Sie können Glück haben und ein Schnäppchen machen und einen guten, gebrauchten Kamin für wenig Geld erwerben. Achten Sie jedoch auf Folgendes, damit das Schnäppchen nicht zum Fehlkauf wird.
Ohne Prüfgutachten keine Montage
Ohne gültiges Prüfgutachten dürfen neue und gebrauchte Kamine nicht montiert und in Betrieb genommen werden. Das Gutachten dokumentiert, dass der Kamin den neuen Vorschriften der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) entspricht. Das Prüfgutachten muss sowohl bei alten als auch bei neuen Kaminen vorliegen. Viele alte Kamine überschreiten jedoch die neuen Grenzwerte und dürfen deshalb nicht mehr montiert werden. Kaufen Sie dennoch einen gebrauchten Kamin ohne Prüfgutachten, kann Ihr Schornsteinfeger den Kamin nicht endgültig abnehmen und der „neue“ Kamin wird plötzlich eine teure Angelegenheit. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie einen solchen Fehlkauf vermeiden und auf welche Faktoren Sie achten sollten.
Näheres über das Prüfgutachten erfahren Sie hier.
Auf was Sie beim Kauf achten sollten
Haben Sie sich für einen gebrauchten Kamin mit gültigem Prüfgutachten entschieden, sollten Sie diesen gründlich auf folgende Punkte untersuchen.
1. Der Kamin sollte keine Risse oder Sprünge in Scheibe, Lackierung oder Ähnlichem aufweisen.
2. Die Brennkammer sollte äußerlich einwandfrei und in gutem Zustand sein. Untersuchen Sie die Brennkammer gründlich auf Risse in Isolierung, dem Schamottstein und auf andere Schäden.
3. Alle Dichtungen sollten intakt sein und die Tür vollständig und dicht schließen.
4. Scharniere und Schließmechanismen sollten sich leicht und ohne Probleme bewegen lassen.
5. Die Luftzufuhrklappen sollten voll funktionstüchtig sein. Sie sollten sich leicht und vollständig schließen und öffnen lassen.
Das gilt beim Verkauf von gebrauchten Kaminen
Auch beim Verkauf von Kaminen gibt es einige Regeln und Vorschriften, auf die Sie achten sollten. Ihren gebrauchten Kamin dürfen Sie nur mit gültigem Prüfgutachten weiterverkaufen. Liegt dieses nicht vor oder ist Ihr Kamin so alt, dass keine Prüfung vorgenommen worden ist, dürfen Sie diesen nicht weiterverkaufen. In solchen Fällen muss Ihr Kamin entsorgt werden (informieren Sie sich über die näheren Bestimmungen in Ihrer Kommune).