Die Vorschriften darüber, was im Kaminofen verbrannt werden darf sind in der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ (1.BlmSchV) festgehalten. Erlaubt sind: trockenes, naturbelassenes Holz, Holzbriketts und Holzpellets, Braun- oder Steinkohle. Als Anzündhilfe sollten Sie nicht unbedingt auf Papier zurückgreifen. Aduro bietet in seinem Sortiment Anzündhilfen an, die Sie auf unserer Website finden können.
Was darf nicht in den Kaminofen?
Nicht verbrannt werden dürfen:
- feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten
- fossile Brennstoffe
- auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt!
Abfallverbrennung setzt gesundheitsgefährdende Gase frei und es entstehen Schäden an den Schamotte- und Metallteilen Ihres Kaminofens sowie am Schornstein.
Entgegen der Vermutung handelt es sich bei der Verbrennung unzulässiger Stoffe nicht „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat, die auch als solche geahndet und mit hohen Bußgeldern bestraft wird.
Tipp: Wenn es stinkt und qualmt, läuft etwas verkehrt.
Warum sind die Vorschriften für die Verbrennung so streng?
Die Antwort ist: zum Schutz Ihrer Gesundheit. Nicht ohne Grund sind bei professionellen Müllverbrennungsanlagen aufwendige Rauchgasreinigungen vorgeschrieben. Bei der Verbrennung unzulässiger Substanzen werden gesundheitsschädliche Stoffe wie Dioxine, Furane, Formaldehyd und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe freigesetzt. Diese können sogar krebserregend sein.
Was tun, wenn Ihr Nachbar Müll verbrennt?
Private Müllverbrennung ist nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch eine enorme Geruchsbelästigung. Wenn Sie dem Problem ausgesetzt sind, dass einer Ihrer Nachbarn Müll verbrennt, versuchen Sie Ihn zunächst darauf hinzuweisen, welche Konsequenzen dies haben kann. Viele Menschen sind tatsächlich nicht ausreichend oder sogar falsch informiert. Trifft dies nicht auf Anklang, können Sie den Vorfall bei Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger oder sogar der Polizei melden.